Liquidation |
Die Abrechnung erfolgt mit privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestelle, der Postbeamtenkrankenkasse, der KVB sowie mit den Berufsgenossenschaften. Die Zahlung des Entgeltes erfolgt nach den geltenden Tarifen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wobei die Schwellenwerte der GOÄ ausgeschöpft werden können. Die Vergütung wird gem. §12 GOÄ fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine entsprechende Rechnung erteilt wurde. Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen kann nicht erfolgen. Selbstzahler unterschreiben einen Behandlungsvertrag und erhalten nach der Behandlung eine sofort fällige Rechnung nach GOÄ. Bezüglich der anfallenden Kosten können Sie uns gerne im Vorfeld kontaktieren. |